Verordnung einer Krankenbeförderung

Jede Fahrt führen wir sicher und pünktlich durch,
egal ob Einzel-, Serien- oder deutschlandweite Reha- und Krankenhausfahrten.

1. Wer entscheidet, ob ein Krankentransport nötig ist?
Ein Arzt entscheidet, ob ein Krankentransport notwendig ist. Der Arzt stellt eine Verordnung aus, die die medizinische Notwendigkeit des Transports bestätigt.

2. Wer trägt die Kosten für einen Krankentransport?
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für einen Krankentransport, wenn dieser ärztlich verordnet wurde und medizinisch notwendig ist. Bei privaten Krankenkassen müssen die Konditionen überprüft werden, da sie von Versicherung zu Versicherung variieren können.

3. Welche Arten von Krankentransporten führen wir durch?
Sitzend (mit Rollator, Rollstuhl, man kann selber mit Hilfe ein- und aussteigen) und Rollstuhlfahrt mit unseren Rollstuhltransporten.

4. Kann ich einen Krankentransport auch privat buchen?
Ja, ohne einen Krankentransportschein müssen die Kosten von Patienten selber getragen werden. (Rechnung)

Zuzahlung & Befreiungsschein

Für medizinische Fahrten kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit. Falls Sie über einen gültigen Befreiungsschein Ihrer Krankenkasse verfügen, halten Sie diesen bitte bei der Fahrt bereit und zeigen ihn dem Fahrer / der Fahrerin vor. Andernfalls wird die gesetzliche Zuzahlung direkt erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

Eine Übersicht darüber, ob Sie Anspruch auf eine Krankenbeförderung haben und unter welchen Bedingungen finden Sie in dem PDF:

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